Thomas Engel
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht
Spezialisiert auf Arbeitsrecht seit 2004
Meine Expertise
Seit dem Jahr 2001 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und habe mich seit dem Jahr 2004 als angestellter Rechtsanwalt (Syndikus) bei einem großen Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet umfassend im Rechtsgebiet des Arbeitsrechts spezialisiert.
Besondere Schwerpunkte meiner Tätigkeiten sind die außergerichtliche Beratung in individuellen und kollektiven arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowie die Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten.
Ich berate in Kündigungen von Arbeitsverhältnissen, Abmahnungen, dem Arbeitsvertragsrecht, Vergütungsfragen, tariflichen Eingruppierungsstreitigkeiten sowie im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht.
Weitere umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse bestehen in der Aufbereitung, Prüfung und Analyse arbeitsrechtlicher Entwicklungen und dem sich daraus ergebenden Handlungsbedarf. Weiterhin im Gebiet des Beschäftigtendatenschutzrechts und im Rahmen von betrieblichen Wahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Mitbestimmungsgesetzen.
VITA
1994
1998
2000
2001 bis 2004
Abschluss zum Dipl.-Verwaltungswirt
Verwaltungsfachhochschule Frankfurt/Main
Erstes Juristisches Staatsexamen
Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Zweites Juristisches Staatsexamen
Zuvor: Rechtsreferendar des Landes Rheinland-Pfalz
Angestellter Rechtsanwalt bei einer Frankfurter Großbank
seit 2004
Angestellter Rechtsanawalt / Syndikusrechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht bei einem Großunternehmen im Rhein-Main-Gebiet
2004 bis 2012
seit Mai 2016
seit Februar 2024
Dozent für das Fach „Recht“ an der VWA Gießen und Frankfurt/Main sowie der Frankfurt School of Finance & Management
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main
Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main